Tarife
Pflegeleistungen, welche von Ihrem Arzt verordnet sind, werden aus der Grundversicherung (KVG) Ihrer Krankenkasse bezahlt. Diese werden direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt. Sie erhalten eine Kopie der Rechnung.
Betreuung und andere Dienstleistungen nach Absprache. Diese Leistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen somit selbst bezahlt werden.
*KLV: SR 832.112.31 – Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV)